Rudolph Debbler SCHWEDE Fleisch GmbH & Co. KG
Peter Straße 24 – 26
D-49134 Wallenhorst
Telefon: +49 (0) 5407 – 830 00
E-Mail: info@schwede.com
1. Allgemeines
1. Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie sind rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil für unseren gesamten Geschäftsverkehr und werden mit Auftragserteilung vom Käufer als bindend anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen, Nebenabreden und Änderungen erkennen wir nicht an und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Im Übrigen regelt die Verkaufsbestätigung die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Verkäufer abschließend. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie durch einen schriftlichen Zusatz zur Verkaufsbestätigung von uns bestätigt werden.
Einwendungen gegen den Inhalt der Verkaufsbestätigung müssen spätestens bis zum Ablauf des nächsten Werktages nach Zugang der Verkaufsbestätigung schriftlich geltend gemacht werden und bei uns eingehen. Nach diesem Zeitpunkt ist die Verkaufsbestätigung endgültig rechtsgültig.
3. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
4. Sollten einzelne Teile der Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Verkaufs- und Lieferbedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung soll vielmehr eine solche treten, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck des Vertrages am nächsten kommt und deren Vereinbarung rechtlich zulässig ist.
II. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache
1. Erfüllungsort für beide Teile hinsichtlich aller Verbindlichkeiten ist Wallenhorst.
2. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten und juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts wird als ausschließlicher Gerichtsstand Osnabrück, Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Wir sind berechtigt, den Käufer auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.
4. Maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch.
III. Lieferung, Lieferverzögerung und Abnahme
1. Die Lieferung erfolgt ab unserem Kühlhaus zu der vorgesehenen Verladezeit grundsätzlich exklusive Schlachthof-Ausgleichsabgabe und anderer Nebenabgaben. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie erfolgen unter der auflösenden Bedingung richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Vereinbarung “prompter” Lieferung verpflichtet uns zur Lieferung binnen 14 Tagen nach Abschluss des Geschäfts; im Falle eines Auslands- oder Überseegeschäfts ist darunter Verladung bzw Verschiffung im Herkunftsland innerhalb von 21 Tagen zu verstehen. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Wird eine von uns verbindlich zugesagte Lieferzeit überschritten, so hat uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens sieben Tagen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist stehen dem Käufer Schadensersatzansprüche nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Umstände, die die Lieferung der bestellten oder verkauften Ware unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen und Ähnliches, auch wenn sie in der Person unserer Lieferanten liegen, entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkungen von der Lieferungspflicht.
2. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
3. Bei amtlichen Kontrollen der von uns gelieferten Waren ist uns grundsätzlich die Gegenkontrolle durch Benennen eines Gegengutachters oder Hinterlassung von Originalproben zu ermöglichen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1 . Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt ausdrücklich auch für die Forderungen, die wir aus unseren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheck- oder Wechseleinlösung) haben. Der Käufer hat die Vorbehaltsware sachgemäß zu behandeln und zu lagern sowie zu versichern, sofern sie nicht zum sofortigen Gebrauch bestimmt ist; verletzt er diese Sorgfaltspflicht, so haftet er für den daraus entstehenden Schaden.
Rudolph Debbeler SCHWEDE Fleisch GmbH & Co. KG
Penter Straße 24 – 26
D-49134 Wallenhorst
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